Haben mehrere Revisionswerber in einer Revision dieselbe Entscheidung angefochten, so haben sie im Falle der Kostenersatzpflicht die Aufwendungen der obsiegenden mitbeteiligten Partei zu gleichen Anteilen zu ersetzen (vgl. VwGH 4.4.2019, Ro 2018/01/0012, 0013, Rn. 39 mwN; 28.4.2021, Ra 2019/04/0027 - 0034). (hier: Schriftsatzaufwand für eine Revisionsbeantwortung)
Rückverweise