1—VwGH Rechtssatz
02. April 2025
Ro 2021/16/0015, mwN, wonach jede für den Erwerb des Grundstückes zu erbringende geldwerte entgeltliche Leistung zur Gegenleistung zählt; vgl. etwa auch VwGH 15.3.2022, Ra 2020/16/0018, mwN, wonach auch an Dritte erbrachte Leistungen zur Gegenleistung zählen, wenn sie mit dem Grundstückserwerb in einer finalen Verknüpfung stehen) - keine Bedeutung.…