RV/7102420/2020—BFG Entscheidung
10. September 2025
…sich stets durch objektive Umstände belegen lassen, insbesondere durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen, deren Feststellung und Würdigung dem Gericht als Tatsacheninstanz obliegt (vgl. VwGH 19.10.2022, Ro 2020/15/0017 ).
Die Feststellung, dass zunächst eine Veräußerung beabsichtigt war, ergibt sich aus den folgenden Überlegungen:
Die von Beginn an bestehende Verkaufsabsicht lässt sich insbesondere aus der…