Der VwGH hat - iZm. einer bereits im Eigentum des Vermieters stehenden Wohnung - ausgeführt, dass es für die nachweisliche Einleitung des Erwerbs einer Mietwohnung im Sinne des § 31 Abs. 1 Z 2 HGG 2001 ausreicht, dass sich der spätere Mieter ernsthaft für die Wohnung interessiert und gegenüber dem Vermieter die bindende Erklärung zum Abschluss des - in der Folge auch zustande gekommenen - Mietvertrages abgibt (vgl. VwGH 25. 5.2004, 2003/11/0053, mwN).
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