Aus dem bloßen Schweigen der Behörde auf eine Mitteilung kann nicht auf eine bestimmte Äußerung eines Behördenorganes geschlossen werden (vgl. etwa VwGH 16.4.1985, 83/04/0202; 22.2.2012, 2011/06/0183; 30.1.2015, 2011/17/0081).
…keine Pflicht der Behörde zur Belehrung über ordnungsgemäß kundgemachte Normen vor Bescheiderlassung (vgl. etwa VwGH 8.3.2018, Ra 2018/11/0038; 5.7.2023, Ro 2020/11/0010, jeweils mwN). 15 Entgegen dem Revisionsvorbringen war die belangte Behörde somit nicht verpflichtet, anlässlich von Gesprächen der Revisionswerberin mit einem Behördenmitarbeiter über wie in der…
…hat, die in der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen somit insoweit nur (mehr) theoretische Bedeutung haben. Diese Rechtsprechung hat auch für eine Amtsrevision Gültigkeit (vgl. VwGH 30.7.2021, Ro 2020/17/0001, mit Hinweis auf VwGH 19.2.2020, Ro 2019/14/0010, mwN). Weiters hat der VwGH betreffend die Übertragbarkeit auf das Beschwerdeverfahren nach VwGVG aktuell…
…An diesen Beschluss war das Verwaltungsgericht gebunden, ohne dessen Richtigkeit noch einmal überprüfen zu dürfen (zur Bindungswirkung rechtskräftiger Entscheidungen vgl. etwa VwGH 26.1.2021, Ro 2020/07/0010, Rn. 40 f; 17.5.2022, Ra 2020/06/0110, 0111, Rn. 12 f, jeweils mwN). Das gilt auch für den Verwaltungsgerichtshof…
…berechtigt, von Amts wegen erkannte Gründe, die zur Zulässigkeit der Revision hätten führen können, aufzugreifen (vgl. aus vielen VwGH 20.2.2018, Ra 2018/11/0010 bis 0011, mwN). 12 Die Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung, die nach Ansicht der revisionswerbenden Partei die Zulässigkeit der Revision begründet, muss sich bereits aus…
…bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. VwGH 29.8.2024, Ra 2022/07/0182, mit Verweis auf VwGH 13.7.2022, Ra 2020/11/0016). Es liegt insoweit nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn vom Verwaltungsgericht diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ergebnis erzielt wurde…
…grundsätzlicher Bedeutung dar und wäre nur dann revisibel, wenn dem Verwaltungsgericht eine krasse Fehlbeurteilung unterlaufen wäre (vgl. etwa VwGH 7.10.2016, Ra 2016/11/0136, oder 22.2.2023, Ra 2023/05/0010, jeweils mwN). 20 Derartiges vermag der Revisionswerber nicht aufzuzeigen. 21 3.3. Schließlich beruft sich der Revisionswerber zur Zulässigkeit seiner Revision auf das bereits erwähnte…
…des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin zusammengefasst unter Verweis auf die Rechtsprechung des VwGH vom 22.19.2024, Ra 2024/11/0169, an, dass die aufschiebende Wirkung die Funktion habe, dass die Rechtsschutzfunktion des VwGH durch den Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses während der Dauer des Revisionsverfahrens…
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