Ein subjektives Recht auf Nichtbestellung oder Abberufung einer Deponieaufsicht und Eigenkontrolle durch die Behörde wird mit der Einräumung von Ermessen an die Behörde nicht ausgedrückt (vgl. sinngemäß VwGH 20.11.2014, 2011/07/0244 und 0248 bis 0251, zur Verneinung eines subjektiven Rechts auf die im Ermessen der Behörde liegende kassatorische Entscheidung und Zurückverweisung der Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung gemäß § 66 Abs. 2 AVG; VwGH 7.9.2007, 2007/02/0180, zur Verneinung eines subjektiven Rechts auf Erlassung einer im Ermessen der Behörde stehenden Berufungsvorentscheidung).
Rückverweise