Rückverweise
Die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung und deren, nach Stellung eines zulässigen Vorlageantrages, aufrechter Bestand hindert nicht die Zurückziehung des dem VwG vorgelegten Rechtsmittels, nämlich der vom VwG als unerledigt zu behandelnden Beschwerde (in diesem Sinn VwGH 17.12.2015, Ro 2015/08/0026; 8.5.2018, Ro 2018/08/0011, Rz 7).