Rückverweise
Anhang II Z 10 lit. c UVP-RL (Bau von Eisenbahnstrecken sowie von intermodalen Umschlaganlagen und Terminals [nicht durch Anhang I erfasste Projekte]) wurde innerstaatlich durch Anhang 1 Z 11 UVPG 2000 (Verschubbahnhöfe, Frachtenbahnhöfe, Güterterminals und Güterverkehrszentren mit näher beschriebener Flächeninanspruchnahme) umgesetzt. Dabei handelt es sich um verschiedene, teilweise multifunktionale Einrichtungen des Güterumschlags zwischen Schiene, Straße oder Hafen samt ihren Neben- und Hilfseinrichtungen (vgl. IA 168/A 21. GP 36).