Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Interessen des inländischen Arbeitsmarktes nicht von Art. 8 MRK umfasst (vgl. VwGH 5.10.2010, 2010/22/0147, zum Argument, Köche seien "sehr rar und begehrt", mit Verweis auf VwGH 26.5.2003, 2001/18/0071, zu dem mit einem Aufenthaltsverbot verbundenen befürchteten Verlust inländischer Arbeitsplätze).
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