Stehen bei der gemäß § 11 Abs. 2 Z 4 NAG 2005 zu treffenden Prognoseentscheidung Einkommensschwankungen im Raum, ist ein repräsentativer Zeitraum für die Ermittlung des durchschnittlich verfügbaren Monatseinkommens zu wählen (vgl. VwGH 23.11.2017, Ra 2017/22/0144).
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