Rückverweise
Nichtstattgebung - Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke - Ein "unverhältnismäßiger Nachteil" des Revisionswerbers im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG läge in Ansehung der durch das Apothekengesetz geschützten Interessen dann vor, wenn eine Existenzgefährdung seiner Apotheke infolge der Errichtung der neuen Apotheke und deren Betrieb bereits während der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof zu befürchten wäre. Um die in § 30 Abs. 2 VwGG vorgesehene Interessenabwägung vornehmen zu können, obliegt es dem Revisionswerber, schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung jene Umstände konkret darzutun, die eine derartige Existenzgefährdung seiner Apotheke erwarten lassen (vgl. etwa VwGH 31.5.2016, Ra 2016/10/0059, mwN). Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht jedes Absinken des bedarfsbegründenden Kundenpotentiales unter die Zahl von 5.500 zu versorgenden Personen während des erwähnten Zeitraumes bereits den Eintritt einer Existenzgefährdung bedeutet (vgl. VwGH 12.11.2012, AW 2012/10/0057).