Rückverweise
Was den Begriff des "Anbringens" iSd § 13 Abs. 3 AVG anlangt, so erhellt schon aus dem Regelungszusammenhang des § 13 AVG (vgl. insbesondere dessen Abs. 1), dass der weitgefasste Begriff des Anbringens neben Anträgen (unter anderem) auch Anzeigen umfasst (vgl. VwGH 26.11.1992, 92/09/0169). Dementsprechend hat der Gerichtshof bereits in etlichen Entscheidungen die Zulässigkeit eines Verbesserungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 AVG im Fall von in Materiengesetzen vorgesehenen Anzeigen grundsätzlich bejaht (vgl. VwGH 25.1.2000, 99/05/0228, VwSlg. 15319 A/2000; 25.2.2004, 2002/04/0204, VwSlg. 16296 A/2004; 28.11.2006, 2005/06/0145).