1—VwGH Rechtssatz
06. August 2025
seine Entscheidungen noch mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, sodass das VwG schon aus diesem Grund nicht vorlagepflichtig gewesen wäre (vgl. VwGH 30.1.2019, Ra 2018/06/0260). Für den VwGH besteht dabei grundsätzlich die Möglichkeit (und gegebenenfalls die Verpflichtung), eine Revision zuzulassen, um dem EuGH eine entscheidungsrelevante unionsrechtliche Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen…