Rückverweise
Zielt der Fremde von vornherein nicht auf einen dauernden Aufenthalt in Österreich ab (hier beantragt er eine Karte für Geduldete), sondern auf einen vorübergehenden, kommt den im Rahmen der Interessenabwägung angestellten Überlegungen, der Fremde weise keine besondere Integration in Österreich auf, schon vom Ansatz her nur untergeordnete Bedeutung zu. Auch, dass sich der Fremde bereits zum Zeitpunkt seiner Einreise nach Österreich seines unsicheren Aufenthaltes hätte bewusst sein müssen, weshalb seine familiären Anknüpfungspunkte eine Relativierung hinnehmen müssten, geht am Thema vorbei, wenn der Fremde nie zum Ausdruck brachte, einen dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet anzustreben.