Rückverweise
Nach der Judikatur des EGMR erfordert insbesondere in Fällen, in denen nur Rechtsfragen und keine Fragen der Beweiswürdigung strittig sind auch Art. 6 MRK nicht zwingend die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung.
…der Beweiswürdigung strittig seien, auch Art. 6 EMRK nicht zwingend die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung erfordere (vgl. etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0100, Rn. 9 bis 11, mit Hinweis auf das Urteil des EGMR vom 18. Juli 2013, Nr. 56.422/09, Schädler Eberle…