E3792/2023—VfGH Entscheidung
26. Juni 2024
…führende Rolle und sohin die Veranstaltereigenschaft zukomme, nicht zuträfe. Dies stehe auch im Widerspruch zur höchstgerichtlichen Rechtsprechung (Hinweis auf VfSlg 14.773/1997, VwGH 22.3.2018, Ra 2017/01/0359) und sei zudem durch die vom Landesverwaltungsgericht Salzburg selbst getroffenen Feststellungen nicht gedeckt. Da der Beschwerdeführer nicht Veranstalter, sondern nur Teilnehmer der nicht angezeigten Versammlung…