Auch bei fehlender Obsorge muss sich das VwG eingehend mit der Frage auseinandersetzen, welche konkreten Auswirkungen eine Aufenthaltsbeendigung des Fremden auf die Beziehung zu seinem Kind und auf dessen Wohl hat (Hinweis VfGH 12. Oktober 2016, E 1349/2016).
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