Wurde der Antrag auf Ausstellung eines Fremdenpasses für subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 88 Abs. 2a FrPolG 2005 vom BFA abgewiesen und hat das VwG der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde stattgegeben und ausgesprochen, dass dem Antragsteller ein Fremdenpass auszustellen ist, so liegt eine Sachentscheidung des VwG vor.
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