Im Fall von Selbstberechnungsabgaben kann die Richtigkeit der Gebarung im Wege eines Abrechnungsbescheides etwa dann geprüft werden, wenn nicht die Höhe der Abgabenschuld strittig ist, sondern die Frage zu beantworten ist, ob die Verbuchung am (richtigen) Abgabenkonto des Abgabenschuldners oder des Haftungspflichtigen erfolgt ist.
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