Rückverweise
Der VwGH hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass es im Ermessen der Dienstvorgesetzten gelegen ist, zwischen den zur Abdeckung eines konkreten dienstlichen Erfordernisses zur Verfügung stehenden dienstrechtlichen Anordnungen (Dienststellenbereitschaft oder Journaldienst) zu wählen. Die Frage, ob die diesbezügliche Ermessensentscheidung zu beanstanden ist oder nicht, betrifft die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden dienstrechtlichen Weisung, ohne dass ihr jedoch unmittelbare gehaltsrechtliche Relevanz zukäme (vgl. E 16. September 2013, 2012/12/0109).