Rückverweise
Das Fehlen von Rechtsprechung des VfGH vermag schon aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes des Art. 133 Abs. 4 B-VG keine Zulässigkeit der Revision zu begründen.
… 4 B VG keine Zulässigkeit der Revision zu begründen vermag (vgl. VwGH 6.3.2024, Ra 2023/01/0108; VwGH 23.2.2017, Ra 2016/09/0120, sowie VwGH 30.8.2017, Ra 2017/18/0155, jeweils zum Fehlen von Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, bzw. VwGH 28.5.2019, Ra 2019/10…
…38.544/97) festgehalten – das erstinstanzliche Straferkenntnis der belangten Behörde gleichsam die Anklageschrift im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht (vgl. VwGH 14.07.2005, 2004/06/0064; 13.12.2016, Ra 2016/09/0040). 2.5.2. Im Unterschied zu dem dem Fall Karelin gegen Russland (EGMR 20.9.2016, Appl. 926/08) zugrunde liegenden russischen Verwaltungsstrafrecht sieht §18 VwGVG…
…ausschließlich um rechtliche Fragen geht, auch nach Art. 6 Abs. 1 EMRK bzw. Art. 47 GRC z.B. VwGH 17.10.2019, Ra 2016/08/0010, mwN). 34 Die Revision kann die Rechtswidrigkeit des Absehens von einer mündlichen Verhandlung auch nicht mit dem Vorbringen aufzeigen, es hätten die Umstände…