Rückverweise
Keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte bestehen in Bezug auf eine ausreichende Versorgung mit Tages- bzw. Sonnenlicht (vgl. VwGH 7.8.2013, 2012/06/0142, mwN) und allenfalls erforderliche Schneeräumungen (vgl. VwGH 27.2.2015, 2012/06/0219, mwN). Auch die in § 39b Slbg BauTG 1976 enthaltenen Bestimmungen über Zahl und Größe der zu schaffenden Stellplätze vermitteln den Nachbarn gemäß der abschließenden Aufzählung in § 62 Slbg BauTG 1976 keine subjektiv-öffentlichen Rechte.