Bei der Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist angesichts des mit dem Waffenbesitz verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ein strenger Maßstab anzulegen; so ist es etwa nicht entscheidend, ob ein Zugriff auf die Waffe durch Unberechtigte tatsächlich erfolgte (vgl VwGH vom 23. November 2009, 2007/03/0180, mwH).
Rückverweise