Rückverweise
Der Gesetzgeber hat im Laufe der letzten Jahrzehnte eindeutig und zunehmend einschränkend das Ziel verfolgt, ein Asylverfahren bzw. ein Verfahren zur Gewährung von internationalem Schutz nur in Bezug auf Personen zu führen, die sich im Bundesgebiet befinden. Dass dabei - auch für Familienangehörige von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten in Österreich keine Ausnahme gemacht werden soll, lässt sich klar erkennen.