Rückverweise
Zu § 24 VwGVG 2014 enthalten die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 33/2013, lediglich die Anmerkung, dass die Bestimmungen über die Verhandlung (gemeint: im VwGVG) den Bestimmungen im Verfahren der unabhängigen Verwaltungssenate entsprächen, wobei insbesondere auf (den bisher geltenden) § 67d AVG hingewiesen wurde (2009 BlgNR 24. GP, 6). Vor diesem Hintergrund geht der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass sich die bisher zu § 67d AVG ergangene Rechtsprechung auf das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz insoweit übertragen lässt, als sich die diesbezüglichen Vorschriften weder geändert haben noch aus systematischen Gründen sich eine geänderte Betrachtungsweise als geboten darstellt.