Rückverweise
Entsprechend dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften hat das Landesverwaltungsgericht die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Abgabentatbestandes seiner Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl zuletzt VwGH vom 11. September 2015, Ro 2014/17/0026 in Bezug auf die von der Abgabenbehörde zweiter Instanz anzuwendende Rechtslage).