Rückverweise
Dem von der belangten Behörde gestellten Antrag auf Aufwandersatz war nicht stattzugeben, weil die von ihr erstattete Revisionsbeantwortung nicht vom Verwaltungsgerichtshof gemäß § 36 Abs. 1 VwGG aufgetragen wurde.
…ist für sich allein genommen noch kein unverhältnismäßiger Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG , sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (VwGH vom 15.01.2015, Ra 2014/08/0012 ). Der Anforderung der Konkretisierung der Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist insbesondere schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch…
…Spruch ist daher unvollständig geblieben. Dies führt zu einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit des Erkenntnisses (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Mai 2016, Ra 2016/09/0012, mwN). 8 Darüber hinaus ist auch die Begründung des angefochtenen Erkenntnisses derart mangelhaft, dass auch dies zur Aufhebung zu führen hat. 9 Gemäß §…