Auswertung in Arbeit
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Mit Schriftsatz vom 29. Oktober 2025 zog die antragstellende Partei ihren Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
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