Einstellung des Verfahrens auf Grund Zurückziehung des Gerichtsantrags
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Mit Schriftsatz vom 9. April 2025 zog das Landesverwaltungsgericht Steiermark seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
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