Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung:
Mit Schriftsatz vom 14. September 2010 zog der Verwaltungsgerichtshof seinen zu G289/09 protokollierten Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen des Niederösterreichischen Krankenanstaltengesetzes zurück. Mit Beschluss vom 21. Februar 2010 wurde dieses Verfahren daher eingestellt.
Daher war auch das aus Anlass dieses Gesetzesprüfungsverfahrens vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juni 2010 zu G88/10 amtswegig eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich des §3 Abs2 lita KAKuG einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
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