Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des KinderbetreuungsgeldG betreffend eine Einschleifregelung für die Berechnung der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (E v 27.11.2018, G75/2018 ua) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten des §8a Abs1 KBGG idF BGBl I 116/2009 als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
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