Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolgen "gemäß §49 Abs4 BDG 1979" sowie "und 2. für Überstunden gemäß §49 Abs5 BDG 1979 25%" in §16 Abs4 GehG mit E v 17.06.2022, G379/2021.
werden dürfen, wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich notwendig ist und ein Bediensteter, dessen Wochendienstzeit nicht herabgesetzt ist, nicht zur Verfügung steht. (Anlassfall E3024/2021, E v 17.06.2022; Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses).…
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