Anlassfallwirkung der Gesetzwidrigkeit der 28. Änderung des Bebauungsplanes und Neugestaltung idF der 9.A Änderung des digitalen Bebauungsplanes der Marktgemeinde Perchtoldsdorf, Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2019, soweit dieser für das Grundstück Nr 1019/66, KG 16121 Perchtoldsdorf, betreffend die Festsetzung der hinteren Baufluchtlinie mit E v 07.03.2022, V260/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der gesetzwidrigen Bestimmung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.
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