Mit Schriftsatz vom 10.02.2022 zog das antragstellende Gericht seinen Antrag, die Wortfolge "und Wohnkostenbeihilfe" in §34 Abs3 erster Satz, §34 Abs3 dritter Satz, §34 Abs4 sowie die Wortfolge "§34 Abs3" in §77 Abs1 Z2 ZDG, BGBl 679/1986 (WV), idF BGBl I 163/2013 als verfassungswidrig aufzuheben, zurück.
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