Der Antrag hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg: In der Opt-Out-Konfiguration gemäß §1 Abs6 IME-VO, BGBl II 138/2012 idF BGBl II 383/2017, in der ein (intelligentes) Messgerät nur die Funktion eines (digitalen) Standardstromzählers erfüllt, wird den berechtigten Interessen an einer Auslesung und Abgrenzung des jährlichen Stromverbrauchs im Hinblick auf die durch §1 DSG bzw Art8 EMRK geschützten (personenbezogenen) Daten in verhältnismäßiger Weise Rechnung getragen.
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