Anlassfallwirkung der Aufhebung des Flächenwidmungsplanes Nr 4 der Gemeinde Waldneukirchen vom 05.07.2012, soweit er sich auf das Grundstück Nr ***/*, KG Waldneukirchen, bezieht mit E v 13.06.2018, V17/2018.
aus den dem VfGH vorliegenden Akten hervorgeht, besteht über die exakte Trennlinie zwischen den verschiedenen Widmungskategorien auf dem Grundstück Nr ***/*, KG Waldneukirchen, keine Klarheit. (Anlassfall E1921/2017, E v 26.06.2018, Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses).…
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