Ablehnung der Behandlung des Antrags (auf Aufhebung einer Wortfolge in §1121 ABGB) im Anlassfall zu G541/2015, E v 25.02.2016 (Aufhebung des §62a Abs1 Z5 VfGG idF BGBl I 92/2014).
von "unerlässlich") machten, undifferenziert zu seiner Sicherung die Stellung eines Antrages nach Art140 Abs1 Z1 litd B-VG durch Bundesgesetz für unzulässig zu erklären. (Anlassfall G363/2015, B v 25.02.2016, Ablehnung der Behandlung des Antrags).…
…Antragstellerin einen Parteiantrag auf Normenkontrolle bezüglich der Bestimmung des §1121 ABGB eingebracht, dessen Behandlung durch den Verfassungsgerichtshof mit Beschluss abgelehnt wurde (VfGH 25.2.2016, G363/2015). 2.4. Das Berufungsgericht habe in der Folge die Berufung ohne Durchführung der von der Antragstellerin beantragten mündlichen Verhandlung und ohne Gewährung von Parteiengehör hinsichtlich des…
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