Anlassfallwirkung der Aufhebung des §65 Abs1 SicherheitspolizeiG (SPG) idF BGBl I 13/2012 mit E v 23.06.2014, G90/2013.
Quasi-Anlassfall B1059/2013, E v 08.10.2014.
die Fälle zulässiger Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz konkretisiert und begrenzt werden (VfSlg 18643/2008). Diesen Anforderungen genügt §65 Abs1 SPG nicht. (Anlassfall B1156/2012, E v 23.06.2014, Aufhebung des angefochtenen Bescheides; Quasi-Anlassfall B1059/2013, E v 08.10.2014).…
…und Familienlebens steht. Darüber hinaus kann bei einem entsprechenden Unionsrechtsbezug auch ein Eingriff in Art8 GRC gegeben sein (vgl den Prüfungsbeschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 01.10.2013, B1156/2012-13, sowie 12.03.2013, G76/12). In diesem grundrechtsnahen sensiblen Rechtsbereich erscheint die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes insbesonders erforderlich. Die Möglichkeit der nachträglichen Löschung der Daten…
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