Anlassfallwirkung der Aufhebung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde Bad Großpertholz idF der "Verordnung B" des Gemeinderates der Marktgemeinde Bad Großpertholz vom 18.02.2009, soweit er für einen Teil des Grundstücks 409/2, KG Karlstift, die Widmung "Bauland-Sondergebiet-Vereinshaus" festlegt, mit E v 19.06.2013, V2/2013 ua.
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