Im Hinblick auf die Aufhebung des angefochtenen Bescheides auf Grund der Beschwerde des Erstbf. entfällt eine Entscheidung über den von den Zweitbf. gemäß {Bundes-Verfassungsgesetz Art 144, Art. 144 Abs. 2 B-VG} für den Fall der Abweisung gestellten Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH.
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