Es ist denkmöglich anzunehmen, daß die Entstehung des abgabenrechtlichen Anspruches auf Säumniszuschlag i. S. des § 4 Abs. 1 BAO bei durch Bescheid festgesetzten Abgaben ausschließlich an die nicht zeitgerechte Entrichtung einer Abgabe entgegen der formell bestehenden Abgabenzahlungsschuld geknüpft ist und durch eine später eintretende Änderung jener Umstände, die ihn verwirklicht haben, nicht berührt wird. Die Rechtsmeinung, daß die Pflicht zur Einrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung der Schenkungssteuer besteht, mithin nicht den Bestand einer sachlichen Abgabenschuldigkeit, sondern bloß den einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetzt, ist ebenso denkmöglich wie die Rechtsmeinung, daß auch die nachträgliche (d. h. nach Entstehung des abgabenrechtlichen Anspruches auf Entrichtung eines Säumniszuschlages vorgenommene) Herabsetzung der vorgeschriebenen Steuer (auf Null Schilling) die Höhe des bereits verwirkten Säumniszuschlages nicht zu beeinflussen vermag.
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