Es ist ausgeschlossen, daß durch die Verzollung einer Zollpflichtware auf Grund ihrer Einbringung in das Zollgebiet in das durch Art. 4 StGG garantierte Recht eingegriffen wird.
Denkmögliche Handhabung des § 177 Abs. 1 und 2 des Zollgesetzes 1955, § 175 Abs. 2, § 93 Abs. 3 und 7 des ZollG 1955 und des § 7 der Zollgesetz-Durchführungsverordnung.
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