In einem Bundesstaat kann die durch {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 B-VG} gewährleistete Wirtschaftseinheit nicht auch eine völlige Rechtseinheit bedeuten, da die Dezentralisation der Gesetzgebung gerade wegen der Möglichkeit einer länderweisen Rechtsverschiedenheit innerhalb der dezentralisierten Materien erfolgt. Die Bedingungen für eine Erwerbstätigkeit können daher länderweise verschieden sein, soweit sie in Landesgesetzen vorgeschrieben sind.
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