Rückverweise
Art83 Abs2 B-VG; §47 ZivildienstG; Beschlußfassung der ZDOK bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern, in der Bescheidausfertigung versehentliche Anführung des sechsten, abwesenden Mitgliedes als anwesend; Erfordernisse des §48 Abs1 ZDG (Mindestbesetzung) erfüllt - kein Entzug des gesetzlichen Richters
ZivildienstG; keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung im durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung
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