MedienG; PlakatierungsV der Linzer BPolDion; §48 MedienG enthält eine die Plakatierungsfreiheit gewährleistende und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Regelung; auch keine Bedenken gegen die im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung ergangene Ausführungsbestimmung des §1 Abs2 PlakatierungsV; keine Anhaltspunkte für denkunmögliche Gesetzesanwendung oder willkürliches Vorgehen bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe nach Bestimmungen der V
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