Zurückweisung der Beschwerde mangels Erschöpfung des Instanzenzuges (Beschwerde gegen den eine Einhebungs- und Pauschalgebühr (gemäß §17 litb GGG) vorschreibenden Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des Kreisgerichtes Korneuburg - gemäß §7 GEG 1962 Berichtigungsantrag möglich, vgl. VfSlg. 6484/1971, 7275/1974, 9015/1981, 9295/1981).
Zurückweisung der Beschwerde gegen den eine Einhebungs- und Pauschalgebühr (gemäß §17 litb GGG) vorschreibenden Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des Kreisgerichtes Korneuburg.
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