Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die Einschränkung und Überwachung des Briefverkehrs jedenfalls unzulässig; auf §188 StPO beruhende Verfügung des Untersuchungsrichters zur Öffnung der Briefe - Akt der Gerichtsbarkeit; ohne gerichtliche Verfügung erfolgte Öffnung der Briefe - keine Erschöpfung des durch §§120 f StVG eröffneten administrativen Instanzenzuges; Zurückweisung der Beschwerde
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