ASVG §346 Abs4 Z4 idF BGBl. 158/1987; Enden der Funktionsperiode der Mitglieder der Bundesschiedskommission mit Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben sachlich gerechtfertigt; kein Verstoß gegen Art6 MRK durch die Mitwirkung weisungsfreier Interessenvertreter an der Entscheidung; ausnahmsweise Zuweisung bürgerlicher Rechtssachen an ein Tribunal unbedenklich; keine gleichheitswidrige Gesetzesanwendung bei Kündigung eines Einzelvertrages iS des §343
Rückverweise
Keine Verweise gefunden