Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen ein Schreiben der Finanzlandesdirektion als aussichtslos wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist iSd §82 Abs1 VfGG; bei diesem Ergebnis kein Eingehen mehr auf die Frage des Bescheidcharakters des fraglichen Schreibens.
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