Zurückweisung des Antrags eines Gerichtes auf Aufhebung des §302 EO mangels eines tauglichen Prüfungsgegenstandes angesichts der Aufhebung des §302 EO idF der Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl 280/1990, durch den Verfassungsgerichtshof mit E v 01.03.91, G189/90.
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